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Die Ewerderfler Narrengemeinschaft e.V. kann Vereinmitglieder in Anerkennung der langjährigen aktiven und passiven Mitgliedschaft ehren.
Es werden verliehen:
a) eine Ehrennadel für 11 Jahre, 22 Jahre, 33 Jahre ....aktive Mitgliedschaft
b) eine Urkunde für 11 Jahre, 22 Jahre, 33 Jahre ......passive Mitgliedschaft
§ 2Die Ehrennadel wird verliehen:
a) für 11-jährige aktive Vereinszugehörigkeit: Anstecker „Obertor“b) für 22-jährige aktive Vereinszugehörigkeit: Anstecker „Guller“
c) für 33-jährige aktive Vereinszugehörigkeit: Anstecker „Rotzlöffel“
§ 3Vereinsmitglieder, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.
Bei runden Geburtstagen und Hochzeiten von Vereinsmitgliedern erhält das Mitglied vom Verein ein Geschenk.
Es werden folgende Geschenke bzw. Werte der Geschenke überreicht:a) bei Hochzeiten: ein Geschenk im Wert von € 50,00
b) bei Goldenen Hochzeiten: ein Geschenk im Wert von € 50,00
c) bei Geburtstagen –
zum 50., 60., 70., 75., 80., einen Blumenstrauß für die Frauen und
85., 90., 91., 92. etc ein Weinpräsent für die Männer
d) bei einem Todesfall wird im Einzelfall durch die Vorstandschaft entschieden
Antragsberechtigt sind die Vereinsmitglieder. Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet der Gesamtvorstand.
§ 7Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten erhalten bei Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.
§ 8Über alle Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.
§ 9Die Ehrungen gem. § 1 werden vom Vorstand wieder aberkannt wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind oder die Mitgliedschaft durch Austritt erlöscht.
Die Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.11.2004 beschlossen.